3G bei Airlines und Anlieferstellen im Hafen

Bei sämtlichen Airlines oder Anlieferstellen in den Häfen wird “3G” gängige Praxis werden!
Einige Airlines und Schuppen haben darauf bereits reagiert und wir denken, dass es nur eine Frage der Zeit ist, bis andere nachziehen werden.
Im Einzelnen bedeutet das:
Die LKW-Fahrer, welche am Flug- oder Seehafen anliefern möchten, müssen einen der folgenden Nachweise erbringen:
– vollständige Impfung gegen Covid-19 mit einem in Deutschland anerkannten Impfstoff
– per ärztlichem Attest die Genesung einer Covid-19-Infektion, welche nicht länger als 6 Monate zurückliegt oder
– einen anerkannten, negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist oder
– einen Antigen-Test von einem anerkannten Testzentrum, der nicht älter als 24 Stunden ist
Auch zusätzliche Gebühren können in Folge dessen erhoben werden.